Specific Terms of Service – Curation Data Provision DE.pdf

SPEZIFISCHE NUTZUNGSBEDINGUNGEN – CRITEO Curation-Dienst & Datenbereitstellungsdienst

Die spezifischen Nutzungsbedingungen von Criteo beziehen sich auf den Vertrag zwischen Criteo und dem Partner. Die unten beschriebenen spezifischen Nutzungsbedingungen gelten nur für die vom Partner ausgewählten Services.

Alle in den Rahmennutzungsbedingungen vorgenommenen Definitionen haben dieselbe Bedeutung auch in diesen spezifischen Nutzungsbedingungen.

1. Service-Beschreibung

Die folgenden Dienste können vom Partner unabhängig voneinander genutzt werden. Der spezifische vom Partner aktivierte Dienst wird in jedem Auftragsformular definiert.

1.1. Curation-Dienst

Der Partner kann Pakete von Einheiten „units“ auf seinen eigenen oder dritten digitalen Flächen erstellen, verwalten und zur Verfügung stellen, auf denen eine Anzeige angezeigt werden kann („Kuratierte Medien“). Kuratierte Medien werden auf der Criteo-Plattform durch eine spezifische Kennung („Deal-ID“) gekennzeichnet. Der Partner kann die Deal ID für den Verkauf an einen oder mehrere Käufer freigeben, die Angebote für kuratierte Medien einreichen, die sie kaufen möchten („Medienkäufer“). Der Partner kann kuratierte Medien mit Dritt- und/oder Erstparteidaten „third und/oder first-party data“ (variable CPM) und/oder anderen wertvollen Informationen kombinieren, um den Wert der Anzeigen zu erhöhen.

Der Partner darf die von Criteo erhaltenen Service-Daten ausschließlich für die Erbringung des Curation-Dienstes verwenden. Der Partner wird es Dritten nicht gestatten, in die Service-Daten einzugreifen oder sie für andere Zwecke als die Erstellung kuratierter Medien zu verwenden, auch nicht für Analyse- und/oder Messzwecke. Der Partner speichert die Service-Daten nur so lange, wie es für die Erbringung des angeforderten Curation-Dienstes unbedingt erforderlich ist, und löscht die Service-Daten in jedem Fall spätestens 30 Tage nach Erhalt.

1.2. Datenbereitstellungsdienst

Der Partner kann Daten und Datenbestände wie Zielgruppen („Daten“) hochladen oder anderweitig zum Verkauf über die Criteo-Plattform an andere Partner, einschließlich Criteo, die die Daten erwerben und in ihren kuratierten Medien verwenden möchten („Datenkäufer“), zur Verfügung stellen, und zwar gegen eine Gebühr, die im Auftragsformular festgelegt ist („Datengebühr“).

Nach Auswahl der Daten durch einen Datenkäufer sorgt Criteo für die Lieferung der Daten, überwacht deren Nutzung und stellt dem Datenkäufer eine Datengebühr in Rechnung.

Der Partner kann den Zugriff auf Daten über die Criteo-Plattform nur für bestimmte Datenkäufer verwalten und einschränken.

2. Preisgestaltung und Zahlung

Der Partner stellt Criteo eine monatliche Rechnung auf der Grundlage der von Criteo mitgeteilten Informationen an die im Auftragsformular angegebene Adresse aus.

Criteo bezahlt den Partner wie im Auftragsformular angegeben auf der Grundlage der entsprechenden Rechnung. Criteo behält sich das Recht vor, Zahlungen in Bezug auf kuratierte Medien oder Daten zurückzuhalten, für die Criteo selbst keine Zahlung erhalten hat.

Criteo kann denjenigen Teil des Umsatzes aus kuratierten Medien oder Daten in Bezug auf eine Anzeigeneinblendung einfordern (und der Partner muss diesen an Criteo zurückzahlen), wenn diese von Medienkäufern als betrügerisch, fraglicher Qualität oder gemäß diesen Medienkäufern oder gemäß Criteos Technologie zur Bestimmung von ungültigem Traffic als unbrauchbar angesehen werden („erstattungsfähige Leistungen“). Criteo kann eine Rückerstattung für erstattungsfähige Leistungen verlangen und der Partner wird diese erstattungsfähigen Leistungen von der nächsten Partnerrechnung abziehen, die Criteo auf Anfrage des Partners vorgelegt wird. Criteo ist auch berechtigt, alle Gebühren, die von Medienkäufern für Zwecke des Scannens von Werbeinventarqualitätsstandards (Industry Standard) erhoben werden, vom Partner zurückzufordern.

3. Zusätzliche Bedingungen

3.1. Ordentliche Kündigung

Beide Parteien können den Vertrag jederzeit ohne Sanktionen oder Entschädigung durch Einschreiben oder E-Mail mit Empfangsbestätigung unter Einhaltung einer Frist von einem (1) Monat kündigen. Die Aussetzung oder Beendigung einer Kampagne kann vom Partner selbst über seinen Zugriff auf die Criteo-Plattform oder, falls vom Partner gewünscht, durch die Criteo-Teams vorgenommen werden. Der vorherige Kündigungszeitraum wird dem Partner in Rechnung gestellt.

3.2. Haftungsbeschränkung

Die Gesamthaftung jeder Partei im Rahmen oder in Verbindung mit dem Vertrag darf den Nettobetrag nicht überschreiten, der von Criteo an den Partner in einem jeweils weiterrotierenden Zeitraum von sechs (6) Kalendermonaten zu zahlen ist, der an dem Datum endet, an dem diese Haftung entsteht.

3.3. Datenschutz

Zum Zweck der Bereitstellung dieses Dienstes durch Criteo und der Anwendung der Datenschutzvereinbarung („DSV“) gilt der Dienst als gemeinsam verantwortet (wie in der DSV definiert) und die Parteien müssen die relevanten Bestimmungen der DSV einhalten (Abschnitte I und II).

3.4. Vertragsparteien, anwendbares Recht und Gerichtsstand

Der Criteo-Vertragspartner ist auf dem Auftragsformular angegeben. Das anwendbare Recht und der ausschließliche Gerichtsstand in Bezug auf Streitigkeiten oder Angelegenheiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, sind im oben genannten Dokument „Criteo-Vertragsparteien, Anwendbares Recht und Gerichtsstand“ je nach Sitz des Vertragsparteien angegeben.