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SPEZIFISCHE NUTZUNGSBEDINGUNGEN – CRITEO

Commerce Grid Service

Die spezifischen Nutzungsbedingungen von Criteo beziehen sich auf den Vertrag zwischen Criteo und dem Partner. Die unten beschriebenen spezifischen Nutzungsbedingungen gelten nur für die vom Partner ausgewählten Services.

Alle in den Rahmennutzungsbedingungen vorgenommen Definitionen haben dieselbe Bedeutung auch in diesen spezifischen Nutzungsbedingungen.

1. Service-Beschreibung

Der Partner kann bid requests für digitale Werbeeinheiten auf digitalen Flächen einreichen, auf denen eine Anzeige angezeigt werden kann („Medien“), und Käufer können bids für diejenigen Medien einreichen, die sie kaufen möchten („Medienkäufer“). Dies geschieht im Rahmen eines dynamischen Echtzeitaustauschs, bei dem diejenige Medien an Medienkäufer verkauft werden, deren bids von oder im Namen des Partners ausgewählt werden und zu einem Preis, den er entscheidet. Der Service wird über eine proprietäre Online-Handelsplattform bereitgestellt, die Teil der Criteo-Plattform ist (die „Commerce Grid Plattform“).

2. Preisgestaltung und Zahlung

Sofern nicht anders zwischen den Parteien vereinbart oder aufgrund lokaler Vorschriften erforderlich, wird Criteo das Selbstabrechnungs-Feature aktivieren und im Namen des Partners automatische Rechnungen für die gemäß diesem Vertrag fälligen Beträge ausstellen.

Criteo zahlt dem Partner den gesamten Betrag für seine über den Service im Laufe des Monats verkauften Medien, abzüglich aller geltenden Servicegebühren und Anpassungen, die im Auftragsformular angegeben sind.

Criteo behält sich das Recht vor, die Zahlung für Medien einzubehalten, bis es selbst für diese Medien bezahlt worden ist. Criteo behält sich außerdem das Recht vor, zukünftige Rechnungen des Partners mit Beträgen zu verrechnen, die zuvor von Criteo an den Partner gezahlt wurden und: (a) die später nicht von einem Medienkäufer an Criteo gezahlt wurden; oder (b) die später von einem Medienkäufer in Übereinstimmung mit dem Vertrag zurückgefordert wurden.

Criteo kann denjenigen Teil des Medienumsatzes in Bezug auf eine Anzeigeneinblendung einfordern (und der Partner muss diesen an Criteo zurückzahlen), wenn diese von Medienkäufern als betrügerisch, fraglicher Qualität oder gemäß diesen Medienkäufern oder gemäß Criteos Technologie zur Bestimmung von ungültigem Traffic als unbrauchbar angesehen werden („erstattungsfähige Leistungen“). Criteo kann eine Rückerstattung für erstattungsfähige Leistungen verlangen und der Partner wird diese erstattungsfähigen Leistungen von der nächsten Partnerrechnung abziehen, die Criteo auf Anfrage des Partners vorgelegt wird. Criteo ist auch berechtigt, alle Gebühren, die von Medienkäufern für Zwecke des Scannens von Werbeinventarqualitätsstandards (Industry Standard) erhoben werden, vom Partner zurückzufordern.

3. Zusätzliche Bedingungen

3.1 Ordentliche Kündigung: Dieser Vertrag gilt für einen anfänglichen Zeitraum von zwölf (12) Monaten, wirksam ab dem Datum, an dem er zuletzt im jeweiligen Auftragsformular unterzeichnet wurde (die „anfängliche Laufzeit“), und verlängert sich danach automatisch um aufeinanderfolgende 12-Monats-Zeiträume (jeweils eine „Verlängerungslaufzeit“), mit der Maßgabe, dass jede Partei diesen Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen kann, indem sie die andere Partei mit einer Frist von mindestens einem (1) Monat schriftlich oder anderweitig in Übereinstimmung mit dem Vertrag benachrichtigt.

3.2. Haftungsbeschränkung: Die Gesamthaftung jeder Partei im Rahmen oder in Verbindung mit dem Vertrag darf den Nettobetrag nicht überschreiten, der von Criteo an den Partner in einem jeweils weiterrotierenden Zeitraum von sechs (6) Kalendermonaten zu zahlen ist, der an dem Datum endet, an dem diese Haftung entsteht.

3.3. Medienkäufer: Criteo wird Informationen, die durch den Anzeigenaufruf gesammelt wurden, an Medienkäufer weitergeben, um Medien auf digitalen Flächen zu kaufen. Criteo kann auch Berichte mit Medienkäufern über ihre Kaufaktivitäten auf digitalen Flächen teilen. Criteo wird alle Medienkäufer vertraglich dazu verpflichten: (a) alle anwendbaren Datenschutzgesetze, Regeln und Vorschriften einzuhalten; und (b) sicherzustellen, dass alle Anzeigen, die gemäß diesem Vertrag zur Schaltung bereitgestellt werden, allen anwendbaren Gesetzen und den Werberichtlinien von Criteo entsprechen, die unter https://www.criteo.com/de/advertising-guidelines/ zu finden sind.

3.4. Ausspielung der Anzeigen: Medienkäufer können Pixel oder Cookies auf den Browsern von Benutzern platzieren, die digitale Flächen der Partner besuchen, um die Platzierung von Werbung auf den digitalen Flächen zu optimieren. Der Partner erkennt an und stimmt zu, dass Medienkäufer keine Verpflichtung haben, Werbeinventar vom Partner zu kaufen, und dass Medienkäufer jederzeit den Kauf bestimmter Werbeinventar- oder Anzeigengrößen vom Partner einstellen können.

3.5. Datenschutz: Zum Zweck der Bereitstellung dieses Services durch Criteo und der Anwendung der Datenschutzvereinbarung („DSV“) gilt der Service als gemeinsam verantwortet (wie in der DSV definiert) und die Parteien müssen die relevanten Bestimmungen der DSV einhalten (Abschnitte I und II).

3.6. Vertragsparteien, Anwendbares Recht, Gerichtsstand: Der Criteo-Vertragspartner ist auf dem Auftragsformular angegeben. Das anwendbare Recht und der ausschließliche Gerichtsstand in Bezug auf Streitigkeiten oder Angelegenheiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, sind im oben genannten Dokument „Criteo-Vertragsparteien, Anwendbares Recht, Gerichtsstand “ je nach Sitz der Vertragsparteien angegeben. Zur Klarstellung: Sofern von Criteo nicht ausdrücklich anderweitig bestimmt, ersetzt dieser Vertrag alle anderen Vereinbarungen zwischen dem Partner und einem verbundenen Unternehmen von Criteo in Bezug auf die "Criteo Direct Bidder" oder die "MediaGrid" Plattform.